Die berufspraktische Ausbildung hat zum Ziel,
- 1.
die in der fachtheoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, diese Kenntnisse in der Praxis anzuwenden,
- 2.
den Anwärterinnen und Anwärtern die für den Abschlusslehrgang der fachtheoretischen Ausbildung erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln,
- 3.
die Anwärterinnen und Anwärter zur Kommunikation und Kooperation, insbesondere zur Teamarbeit, zu befähigen und
- 4.
bei den Anwärterinnen und Anwärtern selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie adressatengerechtes Verhalten zu fördern.