In der schriftlichen Prüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie in der Lage sind,
- 1.
die Aufgaben des mittleren technischen Verwaltungsdienstes im Verwendungsbereich Wehrtechnik rasch und sicher zu erfassen,
- 2.
diese Aufgaben mit den zugelassenen Hilfsmitteln zu lösen und
- 3.
das Ergebnis knapp und übersichtlich darzustellen.