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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen
§ 6 

Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.