Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, anwendungstechnische und gestalterische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Maler- und Lackiererbetrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis m aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
Informationen für den Auftragsabwicklungsprozess eines Kundenauftrages beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren sowie der berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen,
- b)
Verfahren zur Oberflächenerstellung, -behandlung und -gestaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der Untergrundbeschaffenheit und von Gestaltungsaspekten, beschreiben und bewerten,
- c)
Maßnahmen, Methoden und Alternativen der Instandsetzung und Instandhaltung darstellen und auswählen,
- d)
Lösungen zur Durchführung von Restaurierungsarbeiten entwickeln, bewerten und korrigieren,
- e)
werkstoffgerechten und anwendungsbezogenen Einsatz von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen und Geräten beurteilen und bewerten,
- f)
Anwendung von Messsystemen, -geräten und -methoden sowie von physikalischen und chemischen Mess- und Analysetechniken beschreiben und bewerten,
- g)
Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und Verwendungszwecken zuordnen, Prüfmethoden darstellen,
- h)
Gestaltungs-, Imitations-, Mal- und Sondertechniken beschreiben und beurteilen,
- i)
Sicherheits- und Kennzeichnungsfarben für Leit- und Orientierungssysteme auswählen und zuordnen,
- j)
Farbvorschläge unter Berücksichtigung der Farbenlehre und lichttechnischer Aspekte erarbeiten, bewerten und korrigieren; farbsymbolische und farbpsychologische Grundlagen beschreiben,
- k)
objekt- und funktionsgerechte Farbpläne erstellen, Stilepochen und objektspezifische Besonderheiten bestimmen und bei Konzeptionserstellung berücksichtigen,
- l)
Formanalysen durchführen, Lösungen für die Integration von Form und Fläche erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- m)
auf der Grundlage berufsbezogener rechtlicher Vorschriften und technischer Normen Gesamtkonzepte mit Texten, Symbolen und Werbezeichen planen, darstellen und beurteilen;