Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes (MWDVDV) § 1Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.