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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark"
§ 1 Festsetzung

(1) Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.
(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".