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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark"
§ 4 Schutzzonen

(1) Das Gebiet des Nationalparkes wird in die Schutzzonen I, II und III gegliedert.
(2) Die Schutzzone I (Kernzone) gliedert sich in die Teile Ia und Ib. Als Schutzzone Ib sind die Flächen der Schutzzone I bezeichnet, die derzeitig noch von der Sowjetischen Armee als Truppenübungsplätze genutzt werden. Die Flächen der Schutzzone I werden wie folgt beschrieben:
1.
Fittensee einschließlich der Unterabt. b, c und Teilflächen d(hoch)4 bis d(hoch)6 der Abt. 540 des Forstreviers Klockow, begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Waren, Teilschlagnummer 222 231 und 221 223 sowie der LPG (P) Ankershagen Teilschlagnummer 422.
2.
Moorsee einschließlich der Bruchflächen der Unterabt. 42b und 43d; begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Waren, Teilschlagnummer 701 501 bis 701 503 und 702 511 bis 702 513.
3.
Rederangsee und Großes Bruch begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Waren, Teilschlagnummer 703 524, 704 532, 722 911, 722 912, 802 611 bis 802 614, 825 981 bis 825 983; einschließlich der Unterabt. d, e und f der Abt. 510 des Forstreviers Müritzhof.
4.
Röbelsche Wold, Specker Wold, Boeker Wold und Binnenmüritz begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Waren Teilschlagnummer 802 612 bis 802 614; einschließlich der Abt. 251, 252, 261 bis 263 und 265 bis 268 des Forstreviers Müritzhof, der Unterabt. 271a und 274a des Forstreviers Speck, der Abt. 262, 263 und der nicht eingerichteten Fläche Nr. 7 des Forstreviers Boek.
5.
Fauler See einschließlich der Abt. 655 und 656 des Forstreviers Boek.
6.
Priesterbäker See im Norden begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Waren Teilschlagnummer 805 643 und 805 644; einschließlich der Abt. 81 und den Unterabt. b(hoch)1 bis b(hoch)3 der Abt. 87 des Forstreviers Speck und der Abt. 648 bis 650, 657, 658, 664 und 667 des Forstreviers Boek.
7.
Wälder und Forsten östlich Speck: Abt. 82 bis 86, 88 bis 92, 101, 105, 279, 317 und 324 des Forstreviers Speck, Abt. 93 bis 97, 99 und 102 des Forstreviers Klockow; nicht eingerichtete Forstflächen begrenzt von den Abt. 3356 bis 3358 des Forstreviers Adamsdorf sowie von der unbefestigten Straße Klockow - Granzin beginnend an der Abt. 3356 des Forstreviers Adamsdorf bis zur Ortschaft Granzin und von den umfriedeten Grundstücken der Ortslage Granzin; Abt. 736 bis 741, 751, 752 und 765 und 766 des Forstreviers Babke.
8.
Freiflächen südöstlich Granzin und Nordteil Langhäger See einschließlich der Abt. 3231 bis 3234, 3238, Unterabt. a der Abt. 3239, Unterabt. a, c und d der Abt. 3240 und Abt. 3258 des Forstreviers Langhagen; im Norden begrenzt von der Unterabt. e der Abt. 3240 des Forstreviers Langhagen, dem unbefestigten Weg von der Nordwestspitze der Unterabt. e der Abt. 3240 des Forstreviers Langhagen bis zur Straße Dalmsdorf - Granzin, von dort entlang der Straße Richtung Südwesten bis zum Abzweig des Weges nach Babke und von dort entlang des Weges in Richtung Süden bis zur Nordwestspitze der Abt. 3258 des Forstreviers Langhagen.
9.
Wälder und Forsten nordwestlich Neustrelitz mit Babker See und Bodenseen einschließlich der Abt. 3324 bis 3326, 3329 bis 3333 und Unterabt. a der Abt. 3334 des Forstreviers Adamsdorf; im Norden begrenzt von den Abt. 3301, 3315 und 3319 des Forstreviers Adamsdorf; im Osten begrenzt von der F 193 und der Abt. 3411 des Forstreviers Hohenzieritz; im Süden begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Stendlitz Teilschlagnummern 111, 115, 117, 118, 120, 126 und dem Weg von der Nordwestspitze des Teilschlages Nr. 120 dieser LPG bis zur Südostspitze der Abt. 3248 des Forstreviers Langhagen; weiterhin einschließlich der Abt. 3248 bis 3256 des Forstreviers Langhagen.
10.
Krummer See, Lieper See und Vaucksee im Westen begrenzt von dem Weg am Westufer des Krummen Sees und Wegen westlich und nördlich des Moorsees (einschließlich Unterabt. a(hoch)1 bis a(hoch)3 der Abt. 3346 des Forstreviers Adamsdorf); einschließlich Abt. 3341 des Forstreviers Adamsdorf; im Nordosten begrenzt von der landwirtschaftlichen Nutzfläche der LPG (P) Hohenzieritz Teilschlagnummer 3001, vom Weg Liepen - Pieverstorf in der Unterabt. 3343a des Forstreviers Adamsdorf bis zur Nordostspitze der landwirtschaftlichen Nutzfläche der LPG (P) Hohenzieritz Schlagnummer 11; im Osten begrenzt durch die landwirtschaftliche Nutzfläche der LPG (P) Hohenzieritz Schlagnummer 11; weiterhin einschließlich der Abt. 3340 und der Teilflächen 3339a(hoch)1 und a(hoch)3 des Forstreviers Adamsdorf.
11.
Trinnensee einschließlich der Abt. 181 und 191 des Forstreviers Ankershagen.
12.
Mewenbruch einschließlich der Abt. 623 bis 625 des Forstreviers Boek.
13.
Caarpsee und umgebende Erlenbruchwälder einschließlich der Abt. 604 des Forstreviers Boek und der Unterabt. 1162f des Forstreviers Mirowdorf; westlich und nördlich begrenzt durch die Produktionsanlagen der Uckermärkischen Fischerei GmbH.
14.
Säfkowsee einschließlich der Unterabt. und Teilflächen 3151b, 3152a, 3153a(hoch)1, 3134a(hoch)14 bis a(hoch)19, 3141a(hoch)4, a(hoch)6 bis a(hoch)8 und 3140b des Forstreviers Blankenförde.
15.
Zotzensee begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Hohenzieritz Teilschlagnummern 17.01 bis 17.03 und landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Roggentin, Teilschlagnummer 3127 und 3128.
16.
Jäthensee mit Schulzenwerder begrenzt von den landwirtschaftlichen Nutzflächen der LPG (P) Roggentin Teilschlagnummern 130, 3131, 3124, 3134, 3136, 3140, 3141 und 3142; einschließlich der Unterabt. 3135a(hoch)4 und 3136a des Forstreviers Blankenförde; begrenzt von der unbefestigten Straße am Ostufer des Jäthensees bis zur Nordspitze des Teilschlages Nr. 3142 der LPG (P) Roggentin.
17.
Kramssee bis Krummer See einschließlich der Abt. 3127 bis 3130, 3146, den Unterabt. 3147b, d und den Teilflächen 3125c(hoch)3 und c(hoch)4 des Forstreviers Blankenförde; im Nordteil einschließlich der Abt. und Unterabt. 3204, 3207b und c, 3210, 3213 bis 3215 und 3216a und b des Forstreviers Langhagen und begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG Stendlitz Schlagnummer 15; im Südteil einschließlich der Abt. und Unterabt. 1357, 1363 bis 1365, 1366b, 1368a, 1369a, 1370, 1371 und 1375 des Forstreviers Zwenzow und begrenzt vom Weg von der Westspitze der Teilfläche 1368a(hoch)3 bis zur Nordwestspitze der Teilfläche 1366a(hoch)7 des Forstreviers Zwenzow und vom Weg am westlich und südlich des Krummen Sees (im westlichen unter Einschluß der Teilflächen 1345b(hoch)4 und b(hoch)5, 1346b(hoch)1 bis b(hoch)3, 1356a(hoch)2, a(hoch)3, a(hoch)6 und 1366a(hoch)1, a(hoch)2, a(hoch)4, a(hoch)6, a(hoch)7 des Forstreviers Zwenzow)
18.
Bullowsee, Leussowsee bis Gründlingsmoor einschließlich der Abt. 1321 bis 1326, 1333 und 1337 des Forstreviers Zwenzow und Unterabt. 1231b des Forstreviers Zwenzow; im Norden und Westen begrenzt von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Roggentin Teilschlagnummern 3137, 3138, 3143 und 3148.
19.
Degensmoor begrenzt von den Abt. 1311, 1312, 1317, 1319 des Forstreviers Zwenzow.
20.
Buchenwaldtotalreservate, Schweingartensee und Großer Serrahnsee einschließlich der Abt. 5401 bis 5424 und 5435 bis 5437 des Forstreviers Serrahn; der Abt. 6122, 6124, 6126, 6145, 6150, 6151, 6154, 6156 und 6159 des Forstreviers Goldenbaum und der Abt. 6202, Teilflächen 6207a(hoch)1, a(hoch)2 und 6217a(hoch)3, a(hoch)4 des Forstreviers Grünow im Norden begrenzt von den Abt. 5353 und 5354 des Forstreviers Zinow und Abt. 5438 und 5439 des Forstreviers Serrahn.
21.
Zwirnsee begrenzt von den Abt. 5518 und 5520 bis 5523 des Forstreviers Herzwolde.
Die Flächen der Schutzzone Ib werden wie folgt beschrieben:
1.)
Abt. 82, 84 bis 86, 88 bis 92, 101, 105, 279 des Forstreviers Speck; nicht eingerichtete Forstflächen begrenzt von den Abt. 3356 bis 3358 des Forstreviers Adamsdorf sowie von der unbefestigten Straße Klockow - Granzin beginnend an der Abt. 3356 des Forstreviers Adamsdorf bis zur Ortschaft Granzin und von den umfriedeten Grundstücken der Ortslage Granzin; Abt. 93, 94, 96 und 99 sowie Teile der Abt. 95 und 97 des Forstreviers Klockow; Abt. 736 bis 740 sowie Teile der Abt. 741, 751, 752 des Forstreviers Babke.
2.)
Begrenzt von den Abt. 3234, 3240 und 3258 des Forstreviers Langhagen, weiterhin begrenzt von dem unbefestigten Weg von der Nordwestspitze der Unterabt. e der Abt. 3240 des Forstreviers Langhagen bis zur Straße Dalmsdorf - Granzin, von dort entlang der Straße Richtung Südwesten bis zum Abzweig des Weges nach Babke und von dort entlang des Weges in Richtung Süden bis zur Nordwestspitze der Abt. 3258 des Forstreviers Langhagen.
3.)
Begrenzt von den Abt. 3301, 3315 und 3319 des Forstreviers Langhagen, der F 193 und der Abt. 3411 des Forstreviers Hohenzieritz, von landwirtschaftlicher Nutzfläche der LPG (P) Stendlitz Teilschlagnummern 111, 115, 117, 118, 120 und 126 sowie den Abt. 3248, 3249 und 3254 des Forstreviers Langhagen und den Abt. 3319, 3324 und 3329 des Forstreviers Adamsdorf.
(3) Als Schutzzone II (Pflegezone) werden folgende Flächen ausgewiesen:
1.
die Grünlandflächen im Gebiet Waren - Schwarzenhof - Speck: Schläge der LPG (P) Waren Nr. 701 50, 702 51, 703 52, 704 53, 722 91, 801 60, 802 61, 804 63 und 825 98 sowie Teilschläge Nr. 805 642 bis 805 644; Spuklochkoppel mit Wacholderheide
2.
die Grünland- und Ackerflächen um Charlottenhof:
Teilschlag Nr. 423 der LPG (P) Ankershagen südlich der Nationalparkgrenze, Teilschläge 807 663 bis 807 665 und 222 230 der LPG (P) Waren.
(4) Die Schutzzone III (Entwicklungszone) umfaßt alle übrigen Flächen. Teile von ihnen werden nach Maßgabe des gemäß § 5 Abs. 2 zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes mittel- bis langfristig zu Schutzzone I oder Schutzzone II entwickelt.
(5) Die Grenzen der Schutzzonen sind in den in § 2 Abs. 4 angeführten Karten eingetragen.