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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Märkische Schweiz"
§ 4 Schutzzonen

(1) Das Gebiet des Naturparkes ist in zwei Schutzzonen gegliedert, die Schutzzone II (Entwicklungs- und Pflegezone) und die Schutzzone III (Erholungszone). Die Schutzzone I (Kernzone) ist nicht ausgewiesen.
(2) Die Flächen der Schutzzone werden als Naturschutzgebiete von zentraler Bedeutung ausgewiesen. Nachfolgende Gebiete gehören zur Schutzzone II:
1.
Naturschutzgebiet "Stobbertal"
Der Ausgangspunkt ist die Stobberbrücke an der "Güntherquelle" am Ortsausgang von Buckow. Dem Fahrweg in Richtung Pritzhagener Mühle folgend, hinter derselben nach links der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze des Kinderheimes folgend zur Fahrstraße von Haus Tornow nach Pritzhagen, dieser Richtung N nach Pritzhagen bis zur Waldgrenze, dieser Richtung E bis zum Anfang der Höllenkehle einschließlich der aufgelassenen Kiesgrube folgend, nach S der westlichen Ortslage von Julianenhof und der Waldgrenze unter Einschluß des Offenhanges bis zum Fahrweg, der von Reichenberg kommt, diesen in Richtung S bis zum Fahrweg zwischen Eichendorfer Mühle und Lappnower Mühle, diesen in N-E-Richtung bis zur Stobberbrücke an der Lappnower Mühle. Von hier bildet das linksseitige Ufer des Stobber die Grenze flußabwärts bis zum Beginn der Karlsdorfer-Teichanlagen. Von hier bildet die stobberseitige Grenze der Teichanlagen die Grenze bis zur Fernverkehrsstraße F 167. Die F 167 in Richtung S bis zu dem nach S abgehenden Fahrweg nach Hermersdorf.
Von diesem nach 200 m den rechten abbiegenden Waldweg folgend, entlang der N-Grenze der Unterabteilung 2736b(hoch)1, der N-W-Grenze der Unterabteilung 2738a(hoch)1 und a(hoch)2 sowie der N-Grenze der Unterabteilungen 2734a(hoch)4 und a(hoch)5, 2739a(hoch)4, 2740(hoch)2 und a(hoch)1 zur Straße zwischen Hermersdorf und der Lappnower Mühle führt.
Auf der Fahrstraße nach Hermersdorf in Richtung S. Von dieser nach SW den Waldweg entlang den N-W-Grenzen der Unterabteilungen 2801b(hoch)5, b(hoch)4, b(hoch)2, 3536a(hoch)2 und a(hoch)1 und der N-Grenze der Unterabteilung 3532a(hoch)4 und a(hoch)1 bis zur NW-Ecke der Ackerfläche "Dünne Wiese", dem Waldrand nach S. und dann nach SE folgend.
Entlang der N-Grenzen der Unterabteilungen 3525a(hoch)5, a(hoch)4 bis zur Brücke über den Hohen Graben. Von dieser den Fahrweg Richtung Eichendorfer Mühle.
Von diesem den Waldweg nach W (nach links) abbiegend, der zwischen den Abteilungen 3520 und 3521 auf den Weg zwischen Münchehofe und der Eichendorfer Mühle mündet. Auf diesem nach N (rechts) abbiegend bis zum Fahrweg zwischen der Alten Mühle und der Eichendorfer Mühle, diesem nach SW bis zur Alten Mühle folgend.
Von hier den Fahrweg Richtung Pritzhagener Mühle, von diesem in den Waldweg Richtung Buckow am kleinen Barschpfuhl und Postluch vorbei bis zur Scheune von Elsholz. Von hier den Fahrweg Richtung Stobber bis Hangkante der Talabsenkung dem westlichen Rand des Flurstückes 2/193 folgend, das zum Naturschutzgebiet gehört. Von hier der Hangkante bis zum Ufer des Stobbers so folgend, daß die Flurstücke 2/192, 2/191 und 2/181 im Naturschutzgebiet liegen. Von hier verläuft die Grenze des Naturschutzgebietes entlang der rechten Uferlinie des Stobbers an den Grenzen der Flurstücke 2/177, 2/178 und 2/179 bis zum Ausgangspunkt dieser Beschreibung.
2.
Naturschutzgebiet "Klobichsee"
a)
Ostgrenze
vom Ausgangspunkt Alte Mühle dem Fahrweg folgend Richtung Münchehofe bis Südwestkante Waldrand. Wanderweg in südwestliche Richtung bis Feldweg folgend bis zur Zaungrenze Kinderferienlager am Ortseingang Münchehofe. Der verlängerten Zaungrenze in Richtung Südwest folgend bis zum Seeufer Großer Klobichsee. Uferlinie folgend südwärts bis zur Waldkante südlich der 1. Badestelle. Von dort der Fahrweg Richtung West bis Weggabelung. Fahrweg Richtung Südwest bis Anschluß an Verbindungsweg Dahmsdorf - Münchehofe.
b)
Südgrenze
Verbindungsweg Dahmsdorf - Münchehofe Richtung Dahmsdorf. Abzweig Richtung Waldsieversdorf in westliche Richtung bis Weggabelung hinter Einzelgehöft. Wanderweg in nördliche Richtung bis Weggabelung unterhalb der Köterberge.
c)
Süd-Westgrenze
Wanderweg folgend in nordwestliche Richtung bis zur Weggabelung zwischen den Abteilungen 6112 und 6113. Wanderweg in nördlicher Richtung bis zur alten Berliner Straße.
d)
Nord-Westgrenze
Alte Berliner Straße in nordöstlicher Richtung folgend bis Alte Mühle.
3.
Naturschutzgebiet "Ruhlsdorfer Bruch"
a)
Westgrenze
Ausgangspunkt ist die Brücke neben der damaligen Hohensteiner Mühle nordöstlich des Hauses. Von dort in nördlicher Richtung der Fahrweg nach Hohenstein bis Nordosteckpunkt Flurstück 15/28.
b)
Nordgrenze
Nordseite Flurstück 15/28 folgend bis Feldweg zu Verbindungsstraße Hohenstein - Ruhlsdorf. Feldweg folgend in südlicher Richtung bis Böschungsoberkante folgend in östlicher Richtung bis Feldweg nördlich Ruhlsdorfer See. Von dort Uferlinie Ruhlsdorfer See folgend bis Nordspitze Ruhlsdorfer See. Entlang Böschungsoberkante bis zum Schnittpunkt mit Weg Verbindungsstraße Ruhlsdorf - Bollersdorf zum Ruhlsdorfer Bruch. Weiter in östlicher Richtung entlang Waldkante bis zu deren Ostende. Weiter entlang Hangoberkante bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Ruhlsdorf und Bollersdorf.
c)
Ostgrenze
Gemarkungsgrenze Ruhlsdorf südlich folgend bis Gemarkungsschnittpunkt Hasenholz - Bollersdorf - Ruhlsdorf.
d)
Südgrenze
Gemarkungsgrenze Hasenholz - Ruhlsdorf folgend bis zum Feldweg von Hasenholz zum Ruhlsdorfer Bruch. Dem Feldweg folgend bis Feldhecke westlich des Feldweges. Entlang der Feldhecke in Richtung West bis zur Oberkante der Böschung am Ruhlsdorfer Bruch.
Der südlichen Böschungsoberkante folgend bis zum Verbindungsweg zwischen Garzin und Hohenstein. Diesem Verbindungsweg in südlicher Richtung folgend bis zur Verlängerung des südlich vom Mühlenberg gelegenen Grabens.
Entlang des Grabens südlich des Mühlenberges bis zum nördlichen Ortsrand Garzin.
e)
Westgrenze
In Fließrichtung des Grabens bis zur Einmündung in den Haussee. Von dort in nordöstliche Richtung dem Entwässerungsgraben des Ruhlsdorfer Bruchs folgend bis zum Ausgangspunkt Brücke an der Hohensteiner Mühle.
4.
Naturschutzgebiet "Gummitz und Großer Schlagenthinsee"
a)
Ostgrenze
der Dahmsdorfer Weg von der Eisenbahnlinie beginnend nach S (0,54 km) bis zum nördlichen Feldrand am Bruch; der Feldrand bis zur Landstraße (0,28 km); der Uferstreifen des Großen Schlagenthinsees bis zur Koppel (0,3 km); der Koppelzaun bis zum Fahrweg (0,12 km);
b)
Südgrenze
der Fahrweg in Richtung SW über den Diebsgraben am Waldrand (nordwestliche Grenze der Unterabteilung 3109a(hoch)4, nördliche Grenze Unterabteilung 3110a(hoch)1 und a(hoch)3, bis zur Mausbrücke am Torfstich (1,5 km); der südliche Rand des Torfstichs und die südliche Kante des Gumnitzbruchs (1,2 km);

Orientierungspunkt0810-134Hochwert5819-44
  Rechtswert5437-76
der Fahrweg Richtung W (1,35 km)
(südliche Grenze oder Abteilungen 3164a(hoch)2, 3165a(hoch)1, a(hoch)2, 3113)

Orientierungspunkt0810-134Hochwert5819-36
  Rechtswert5436-54
c)
Westgrenze
der Fahrweg Richtung N (0,4 km)

Orientierungspunkt0810-134Hochwert5819-77
  Rechtswert5436-53
d)
Nord-Westgrenze
der Fahrweg Richtung E entlang der nördlichen Grenze der Gumnitzwiesen bis zum östlichen Waldrand der Kiefernforsten (1,7 km); der Waldrand Richtung N (östliche Grenze der Abteilung 3111) bis zum Fahrweg Hoppegarten - Schlagenthin (1,0 km); der Fahrweg nach Schlagenthin (0,6 km) bis zur Ahornallee; die Ahornallee Richtung S (0,3 km) bis zur Südgrenze des einzelnen Grundstücks;

Orientierungspunkt0810-134Hochwert5820-91
  Rechtswert5438-25
die südliche Grenze der Ortslage Schlagenthin (S-Grenze der Flurstücken 118 (Weg), 122, S-E-Grenze 128, W-N-Grenze 143 der Flur 22 der Gemarkung Müncheberg) bis zur nördlichen Kante des Großen Schlagenthinsees (0,75 km);
die Nord-Kante des Großen Schlagenthinsees Richtung E bis zum letzten Grundstück gegenüber der Dahmsdorfer Straße (N-Grenze des Flurstücks 174/4 bis Anfang Flurstück 174/1 der Flur 22 der Gemarkung Müncheberg) (0,9 km); die Grundstücksgrenze über die Eberswalder Straße zur rechten Fahrbahnseite der Straße nach Dahmsdorf; die westliche Grenze des Bruchs des Kleinen Schlagenthinsees bis zur Eisenbahnlinie (0,8 km); die rechte Seite der Bahnlinie Richtung E bis zum Ausgangspunkt (0,35 km).
5.
Naturschutzgebiet "Gartzsee"
a)
Nordgrenze
Ausgangspunkt ist Schnittpunkt zwischen Verbindungsstraße Waldsieversdorf - Buckow. Von dort Wanderweg in Richtung bis Nordostgrenze Flurstück 80.
b)
Ostgrenze
Ostgrenze Flurstück 80 entlang Waldweg in östliche Richtung bis Weggabelung. Von dort in südlicher Richtung bis Weggabelung.
c)
Südgrenze
Weggabelung bis Verbindungsstraße Waldsieversdorf- Buckow.
d
Westgrenze
Verbindungsstraße Waldsieversdorf - Buckow bis zum Ausgangspunkt.
6.
Naturschutzgebiet "Tiergarten"
a)
Ostgrenze
Ausgangspunkt ist die Schnittstelle zwischen Eberswalder Chaussee und gepflastertem Fahrweg nördlich Tiergarten. Von dort entlang Eberswalder Chaussee Richtung Waldsieversdorf bis nördliche Waldkante Kiefernforst südwestlich der Chaussee. Weiter entlang Kiefernforst bis südseitige Uferkante Stobber.
b)
Südgrenze
Uferkante Stobber entlang bis Stobberbrücke. Entlang Hecke in nordwestlicher Richtung bis Waldkante. Waldkante folgend in westliche Richtung bis Fahrweg entlang des nordwestlichen Randes Rotes Luch.
c)
Nord-Westgrenze
Fahrweg an nordwestlichen Rand Rotes Luch bis Ausgangspunkt Eberswalder Chaussee.
(3) Die Schutzzone III wird als Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung ausgewiesen. Die Schutzzone III umfaßt die nicht in Abs. 2 genannten Flächen des Naturparkes.
(4) Die Grenzen der Schutzzonen sind in den in § 2 Abs. 3 genannten Karten eingetragen.