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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Naturpark Schaalsee"
§ 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Kernstück des Naturparkes ist der Schaalsee mit einer Reihe von Inseln und Halbinseln und den nördlich anschließenden Seen, Mooren und Wäldern.
Einbezogen in den Naturpark wird die Seenkette des Neuenkirchner und Boissower Sees sowie die zwischen dem Schaalsee und dieser Seenkette liegende Heckenlandschaft mit Waldresten, Kesselmooren, Feuchtwiesen und Hutungsresten. Außerdem gehört die stärker reliefierte vorwiegend ackerbaulich genutzte Moränenlandschaft zwischen Ratzeburger und Röggeliner See zum Naturpark.
(2) Die äußere Umgrenzung des Naturparks verläuft wie folgt:
1.
Im Norden folgt die Grenze dem Weg von der Wakenitz bei Nädlershorst über den Abbau Lenschow zur Ortslage Schattin, verläuft dann auf dem Ortsverbindungsweg von Schattin über Schlagülsdorf nach Wendorf. Unter Ausklammerung der Ortslage Wendorf führt sie am äußeren Rand der Bebauung zum Ortsverbindungsweg Wendorf-Thandorf nach Thandorf, von dort auf der Straße weiter bis zum Abzweig Heiligeland, diesem Weg folgend nach Heiligeland und weiter nach Schlagresdorf, bis zur Einmündung in die Straße Schönberg - Ratzeburg. Auf dieser Straße läuft die Grenze in nördlicher Richtung bis zu der Gemeindegrenze Schlagsdorf (Straßendurchlaß), biegt hier nach Osten ab und führt entlang der Wald-Feldgrenze des Steinbrink bis zum Weg nach Cronskamp, diesem folgend nach Cronskamp entlang dem Südrand der Bebauung zur Straße F 208 nach Stove. Auf dieser Straße verläuft die Grenze bis nach Carlow.
2.
Im Osten wird die Grenze von der Straße Carlow - Klocksdorf gebildet, von Klocksdorf führt sie weiter bis zur Kreuzung an der Nordweststrecke des Röggeliner Holzes, hier folgt sie der Straße nach Demern bis zum Abzweig Woitendorf, dort nach Süden abbiegend entlang der Straße durch das Röggeliner Holz bis zur Einmündung in die F 208. Dieser Straße folgt sie in östlicher Richtung bis nach Roggendorf. Unter Umgehung der bebauten Ortslage führt die Grenze entlang der Straße Roggendorf - Kneese bis zur Kreuzung Marienthal - Klein Salitz. Von dieser Kreuzung der Straße nach Groß Salitz folgend biegt sie auf den Weg Groß Salitz - Schönwolde ab. Diesem folgend führt sie bis zur Einmündung in die Landstraße bei Schönwolde, von dort mit der Straße über Woldhof bis zum Abzweig nach Neuenkirchen. Auf diesem Weg führt die Grenze über Neuenkirchen nach Neuhof, unter Ausklammerung der bebauten Ortslage, von dort auf der Straße weiter nach Boissow. Ab hier wird die Grenze durch den östlichen oberen Talrand (Acker-Grünland bzw. -Waldgrenze) des Hammerbachtales gebildet. Ab dem Haltepunkt Bantin verläuft sie entlang des Weges zur Straße Wittenburg - Zarrentin.
3.
Im Süden führt die Grenze entlang der Straße Wittenburg - Zarrentin über Schaalmühle nach Zarrentin.
4.
Im Westen folgt die Grenze der Uferlinie des Schaalsees bis zum nördlichen Ende der bebauten Ortslage Zarrentin. Biegt dort nach Westen ab zur Straße Zarrentin - Marienstedt und folgt dieser Straße bis zur Landesgrenze, um dann dieser Grenze bis Nädlershorst zu folgen.
5.
Alle in der Grenzbeschreibung berührten Wege und Straßen sind in den Naturpark eingeschlossen.
(3) Die Grenze des Naturparkes ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Naturparkes in Karten M 1:10.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt werden und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei den Kreisverwaltungen Hagenow, Gadebusch und Grevesmühlen sowie bei der Naturparkverwaltung. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.