Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Naturpark Schaalsee" § 9Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Naturparkes ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und