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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
§ 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Das Biosphärenreservat liegt in einem der ausgedehntesten Auwaldgebiete Mitteleuropas im Bereich der Mittleren Elbe, Unteren Mulde und Unteren Saale. Es schließt die an die Flußtalauen grenzenden Talsandterrassen und die kulturhistorisch bedeutsame Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft ein. Wesentliche Lebensräume auebesiedelnder Lebensgemeinschaften werden in 12 Naturschutzgebieten gesichert.
(2) Der Grenzverlauf führt beginnend am östlichen Punkt bei Rehsen,
1.
vom Deichstern nordöstlich Heinrichswalde am Crassensee entlang des Ostufers der Altwasser am Ostrand der Auewiesen Große Straube und gerade weiter bis zur Elbe
2.
dem Elbelauf westwärts folgend bis an die Mündung des Grieboer Bachs, diesen aufwärts bis an die Straße Griebo-Coswig, dieser westwärts folgend bis an die Fähre Coswig-Wörlitz
3.
elbabwärts bis an das Deichwachhaus bei Buro, den Weg östlich des Deichwachhauses nach Norden bis an die Straße Coswig-Roßlau, dieser westwärts folgend bis an die Elbebrücke Roßlau-Dessau
4.
von der Elbebrücke elbabwärts bis an die in das Unterluch einmündende Straße, den Weg am Nordrand des Unterluchs westwärts und gerade weiter bis an die Hafeneinmündung
5.
elbabwärts bis in die Höhe der direkt von Rodleben in Richtung Elbe verlaufenden Straße, von deren Einmündung in die Straße Roßlau-Brambach dieser westwärts folgend
6.
weiter entlang den Straßen und Wegen in westlicher, dann nordwestlicher Richtung über Brambach-Rietzmeck-Steutz-Steckby-Kermen-Eichholz- Hohenlepte-Kämeritz-Walternienburg-Flötz-Gödnitz bis an die Bahnlinie bei Prödel
7.
der Bahnlinie nordwestlich folgend bis an den in südwestlicher Richtung zum Forstort Scharleben führenden Weg, diesem folgend bis an den Forstort Scharleben
8.
entlang der Nord- und Westgrenze des Forstortes Scharleben bis zur Südwestecke, von dort dem Nordrand der Dornburger Wiesen westlich folgend bis zum Nordzipfel der Alten Elbe Pretzien
9.
der Alten Elbe Pretzien südöstlich folgend bis zur Elbe
10.
die Elbe abwärts bis zur Mündung des östlich Glinde verlaufenden Landgrabens, diesem aufwärts bis an den Deich
11.
den Elbdeich östlich von Glinde entlang bis an den Hafen Barby
12.
den Weg nördlich des Hafens vom Deich an die Straße Monplaisir-Barby folgend, dann entlang der Straße nach Barby bis an die Bahnlinie
13.
die Bahnlinie ostwärts bis an den Deich
14.
den Deich südwärts folgend bis an die Fährstraße, dieser folgend bis zur Stadteinfahrt, dieser zunächst westwärts, dann südwärts folgend bis auf den Deich
15.
den Deich entlang südwärts bis an die Fährstraße und dieser folgend bis zur Fähre Werkleitz-Groß Rosenburg
16.
von der Fähre Werkleitz-Groß Rosenburg den Straßen und Wegen in Richtung Süden folgend über Patzetz-Sachsendorf-Wulfen bis an die Bahnlinie westlich Trebbichau
17.
entlang der Bahnlinie in Richtung Aken bis an den Weg, der nördlich des Heidekrugs in nordwestlicher Richtung nach Mennewitz führt, diesem folgend durch Mennewitz und weiter nach Norden bis an die Straße Kühren-Aken
18.
dieser Straße durch Aken östlich folgend bis zum westlichen Ortsrand von Groß Kühnau
19.
den Weg am Ortsrand nordöstlich folgend bis an den Kühnauer See
20.
den Wegen entlang der nördlichen Ortsrandlagen in östlicher Richtung folgend bis zum Kornhaus unter Einschluß der Exklave Große Kienheide/Dessau in den Grenzen der Forstabt. 4532
21.
vom Kornhaus entlang des Weges zur südlichen Kreuzung mit der Georgenallee, dieser nach Süden folgend entlang der Straßen Am Georgengarten-Puschkinallee bis zu erneuter Kreuzung mit der Georgenallee, von dort ostwärts bis an die Bahnlinie
22.
entlang der Bahnlinie nach Norden bis an das Altwasser Peisker
23.
von dort in östlicher, dann südlicher Richtung einem Deich folgend bis an die eindeutig durch Straßen und Wege begrenzte Parkanlage Schillerpark, von deren Südspitze westlich des Sportplatzes nach Norden bis an die Bahnlinie, dieser nach Südwesten folgend bis in die Höhe der Muldebrücke
24.
weiter südlich entlang der Wege westlich der Flur Friedrichsgarten, dann westlich der Mulde bis an die Fernverkehrsstraße F 185
25.
von der F 185 dem westlichen Ufer der Mulde nach Süden folgend bis an die Kreuzbergwiesen
26.
dem Westrand der Kreuzbergwiesen nach Süden folgend, dann entlang der Straßen Am Hang - Am Schenkenbusch - Bocksbrändchen - Heidebrückenweg bis an die Bahnlinie, dieser nach Norden folgend bis an den Weg gegenüber der Straße Am Schenkenbusch
27.
diesen Weg nördlich Haideburg westwärts bis an die Heidestraße bzw. Fernverkehrsstraße F 184
28.
der F 184 nach Süden folgend bis an die Südgrenze der Forstabt. 4440 und entlang dieser bis an die Bahnlinie
29.
entlang der Bahnlinie nach Süden bis an den nördlichen Ortsrand von Raguhn, von dort entlang den Straßen durch Raguhn-Kleckewitz-Retzau-Sollnitz bis Schwarzer Stamm
30.
von Schwarzer Stamm den Weg östlich der Forstabt. 3080/3089/3304/3341 nordwärts bis an die Straße Dessau-Oranienbaum, dieser südwestlich folgend bis an die Bahnlinie vor Oranienbaum, dieser südlich folgend bis an die Südgrenze der Forstabt. 3374/3373
31.
an dieser Südgrenze entlang nach Osten, dann weiter die Wege über die Brückmühle und nordostwärts in Richtung Goltewitz
32.
entlang der Wege um den östlichen Ortsrand von Goltewitz weiter die Straße nach Kakau bis an den Bach südlich der Ortslage
33.
dem Bach nordöstlich folgend bis an den Schrotemühlenbach
34.
östlich Kakau östlich der Abknickung des Schrotemühlenbaches entlang eines Feldweges und Grabens direkt nach Norden bis Horstdorf
35.
entlang der Straße Horstdorf-Rothehaus(Rotehof)-Gohrau-Rehsen von der Ortsmitte Rehsen der Wegeführung nach Norden, dann Nordosten folgend bis zur Deichüberfahrt zum Naturschutzgebiet Crassensee
36.
entlang des Waldrandes nordöstlich bis an den Deich außerhalb des Waldes, dann dem Deich in nordöstlicher Richtung folgend bis an den Deichstern mit Überfahrt zur Wiesenflur Große Straube.
(3) Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in Forstkarten M 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt werden und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Reservatsverwaltung und der Kreisverwaltung. Bei den bezeichneten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.