Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen"
§ 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Das Biosphärenreservat umfaßt die von den jüngsten Gletschervorstößen der Weichselkaltzeit und holozäner Küstendynamik geformte Jungmoränen- und Küstenlandschaft von Südost-Rügen mit Mönchgut, der Granitz, der Umgebung von Putbus und dem Rügischen Bodden einschließlich der Insel Vilm.
Mit Endmoränenhügeln, Grundmoränenplatten, Haken und Nehrungen, vermoorten Niederungen, Boddengewässern, Insel, Halbinseln und Küstenvorsprüngen in enger Durchdringung von Land und Meer, mit reich differenzierter naturnaher und anthropogener Vegetation sowie artenreicher Pflanzen- und Tierwelt weist dieses Gebiet auf engstem Raum eine außerordentliche Formenvielfalt von Natur und Landschaft auf.
Es ist seit der Mittleren Steinzeit von Menschen bewohnt; Großsteingräber, Hügelgräber, Burgwälle, Kirchen und Siedlungen, historische Bauwerke, Parks, Alleen, Feldgehölze und Einzelbäume prägen das Bild dieser alten Kulturlandschaft.
(2) Die Grenze des Biosphärenreservates hat folgenden Verlauf:
1.
Im Westen von der Küste des Rügischen Boddens bei Alt-Kamp der Grenze des bisherigen LSG Ost-Rügen folgend bis Kasnevitz und entlang der Straße weiter bis Güstelitz, dem Waldrand des Großen Putbusser Holzes folgend bis zum Haltepunkt Pastitz;
2.
im Norden vom Haltepunkt Pastitz der Bahnlinie folgend bis Dorf Pastitz, Straße bis Bahnübergang Beuchow, entlang der Kleinbahnstrecke über Posewald und Seelvitz bis zur Haltestelle Serams und weiter der Straße bis Binz folgend am östlichen Ortsrand von Binz bis zur Küste der Prorer Wiek;
3.
im Osten Außenküste unter Einschluß der Ostsee bis zu einer durch folgende Punkte bezeichneten Linie: Prorer Wiek vor Binz (Rechts- und Hochwert der Top. Karte R 541110, H 603200) - Seehunds Riff (R 541350, H 603155) - Quitzlas Riff (R 541670, H 603000) - Ostsee vor Nordperd (R 542075, H 602420) - Fahrrinne östlich Südperd (Tonne Iso R 4s, No 1) - Böttchergrund im Greifswalder Bodden (Tonne Iso R 4s, No 17);
4.
im Süden vom Böttchergrund in gerader Linie nach Nordwesten bis zur Tonne Iso 4s Reddevitz, von dort in gerader Linie durch den Rügischen Bodden zur Küste bei Alt-Kamp (R 459319, H 602061).
(3) Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in der Topographischen Karte M 1:10.000 (Ausgabe für die Volkswirtschaft) rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Verwaltung des Biosphärenreservates und bei der Kreisverwaltung Rügen. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.