Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei: 
- 1.
 Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
- 2.
 Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
- 3.
 Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
- 4.
 der Aufstellung von Bauleitplänen.