Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"
§ 3 Schutzzweck

Mit der Festsetzung als Biosphärenreservat wird bezweckt, die naturräumlichen Eigenarten des mittleren Thüringer Waldes in der Umgebung des Vessertales in Verbindung mit ihrer gebietstypischen Nutzung zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Insbesondere sind
1.
die charakteristischen Lebensgemeinschaften des gesamten Standortmosaiks mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten,
2.
die historischen Nutzungsformen der zweischürigen Mähwiesen und kleinflächigen Weiden zu erhalten oder wiederherzustellen,
3.
die natürlichen und naturnahen Wälder zu erhalten sowie standortfremde Forstbestände in naturnahe Wälder umzuwandeln,
4.
die Hochmoore zu erhalten und zu entwickeln,
5.
die Fließ- und Standgewässer zu erhalten und zu entwickeln,
6.
Freilandforschungen sowie Studien- und Demonstrationsmöglichkeiten, insbesondere für das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" der UNESCO im Rahmen eines seit 1979 anerkannten Biosphärenreservates, soweit sie mit dem Schutzzweck übereinstimmen, zu ermöglichen,
7.
die Teile der harmonischen Kulturlandschaft für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.