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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar (NeckarSchlBetrZV)
§ 3 Ausnahmen

Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.