Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
- 7.
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 8.
Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln,
- 9.
Erfassen von Messwerten,
- 10.
Warten von Betriebsmitteln,
- 11.
Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen,
- 12.
Regeln von Produktionsprozessen,
- 13.
Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen,
- 14.
Qualitätsmanagement,
- 15.
Wärmebehandlung,
- 16.
Einsetzen von Vorrichtungen und Gestellen,
- 17.
Oberflächentechnologie:
- Alternative A:
Chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen,
- Alternative B:
Anodisationstechnik,
- Alternative C:
Dünnschichttechnik,
- Alternative D:
Feuerverzinken,
- 18.
Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen,
- 19.
Entfernen von Beschichtungen,
- 20.
Beurteilen von Oberflächen,
- 21.
Verfahren der Umwelttechnik.