zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
Art 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 17. Juni 2021 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular