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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Art 5 

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.