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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Art 4 

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.