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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
Eingangsformel 

Auf Grund des § 7 Abs. 2, des § 9 Abs. 2 und des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) - Ordensgesetz - wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: