Der Bundesminister der Verteidigung hat am 5. Juni 2025 den Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) neu gefasst.
Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, genehmige ich die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr durch den Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 5. Juni 2025.
Die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr wird als Anlage zu diesem Erlass verkündet.