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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
§ 2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist es, die Auseinandersetzung in Gesellschaft, Bildungseinrichtungen und Wissenschaft und dadurch des Einzelnen mit der wechselvollen deutschen Demokratiegeschichte zu fördern sowie die Bedeutung und den Wert einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung für ein funktionierendes stabiles und gerechtes Gemeinwesen aufzuzeigen sowie breitenwirksam zu vermitteln. Durch eigene Aktivitäten und Fördermaßnahmen sollen Orte, die mit dieser Demokratiegeschichte verknüpft sind und symbolhaft für die demokratische Tradition in Deutschland stehen, noch stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Dabei ist die deutsche Demokratiegeschichte in die europäische und weltweite Demokratiegeschichte einzubetten. Die Stiftung soll auch regelmäßig an anderen Orten der deutschen Demokratiegeschichte, insbesondere in den mit der demokratischen Verfassungsentwicklung in Deutschland ebenfalls eng verknüpften Städten Weimar und Bonn, Veranstaltungen selbst oder gemeinsam mit dortigen Institutionen durchführen.
(2) Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
1.
die finanzielle Förderung national hervorgehobener und gesamtgesellschaftlich relevanter Projekte in Verbindung mit Orten, die für die Demokratiegeschichte in Deutschland bedeutsam sind,
2.
die Beratung und Unterstützung bestehender und noch aufzubauender Erinnerungsorte und bundesweit agierender Netzwerke,
3.
die Kooperation mit thematisch einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Organisationen und Einrichtungen, darunter auch Gedenkstätten, Museen, Erinnerungsorte sowie schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, namentlich der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, der Stiftung Forum Recht und der Bundeszentrale für politische Bildung,
4.
eigene Veranstaltungen, Publikationen, digitale Angebote sowie sonstige Beiträge mit Bezug zu Orten, die mit der Demokratiegeschichte verknüpft sind,
5.
die Vergabe von Preisen für besondere publizistische, wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen oder Erfolge der Vermittlungsarbeit,
6.
die Mitgestaltung von Gedenktagen,
7.
Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit.
(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.