Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen; hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung des Betriebes, des Lagers, der Werkstatt und der Fahrzeuge, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes, planen und begründen,
- c)
Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen,
- e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie
- f)
Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattausstattung unter Berücksichtigung logistischer Gesichtspunkte planen.