Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen; hierzu zählen insbesondere: 
- a)
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten, 
- b)
- Ausstattung des Betriebes, des Lagers, der Werkstatt und der Fahrzeuge, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes, planen und begründen, 
- c)
- Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz, planen und begründen, 
- d)
- Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen, 
- e)
- Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie 
- f)
- Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattausstattung unter Berücksichtigung logistischer Gesichtspunkte planen.