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Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck dieser Verordnung; Anwendungsbereich
  § 2 Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  § 3 Zertifizierung von Systemkomponenten
Abschnitt 2
 Übermittlung des Lichtbildes an die Passbehörde
  § 4 Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
  § 5 Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
  § 6 Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
  § 7 Pflichten des Cloudanbieters
  § 8 Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
  § 9 Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
Abschnitt 3
 Übermittlung der Passantragsdaten
  § 10 Qualitätssicherung
  § 11 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
  § 12 Qualitätsstatistik
Abschnitt 4
 Passmuster; Ausgabe und Versand des Passes
  § 13 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
  § 14 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten
  § 15 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten
  § 16 Lichtbild
  § 17 Ausgabe und Versand des Passes
Abschnitt 5
 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
  § 18 Befreiung von der Passpflicht
  § 19 Passersatz
  § 20 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
  § 21 Lichtbilder für den Passersatz
  § 22 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
  § 23 Andere Regelungen für einen Passersatz
Abschnitt 6
 Amtliche Pässe
  § 24 Ausstellung
  § 25 Gültigkeitsdauer
  § 26 Rückgabe
Abschnitt 7
 Gebühren und Auslagen
  § 27 Gebühren
  § 28 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Abschnitt 8
 Schlussvorschriften
  § 29 Übergangsregelung
  Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
  Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
  Anlage 2 Passmuster Reisepass (32 Seiten)
  Anlage 2a Passmuster Reisepass (48 Seiten)
  Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
  Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke
  Anlage 3
  Anlage 4 Passmuster Dienstpass
  Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
  Anlage 6
  Anlage 7
  Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung
  Anlage 8 (zu § 16 Absatz 2)
Anforderungen an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
  Anlage 9
  Anlage 10
  Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes