- 1.
die technischen Anforderungen und Verfahren für die elektronische Erfassung des Lichtbilds und der Fingerabdrücke,
- 2.
die Übermittlung sämtlicher Passantragsdaten von der Passbehörde an den Passhersteller, die Qualitätssicherung in der Passbehörde und beim Passhersteller sowie das Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen,
- 3.
die Muster der Pässe, der amtlichen Pässe und der Passersatzpapiere,
- 4.
die Einzelheiten der Ausstellung von amtlichen Pässen,
- 5.
die Befreiung von der Passpflicht nach § 2 des Passgesetzes sowie
- 6.
die Erhebung von Gebühren und Auslagen für das Passwesen.