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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 129
Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
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