Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV) § 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.