zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Art 5
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 3 am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular