- 1.
Recht
Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:
- 1.1
Personenbeförderungsrecht
einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr
- 1.2
Straßenverkehrsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
- a)
die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse);
- b)
die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht
kennen.
- 1.3
Arbeitsrecht
Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.
- 1.4
Sozialversicherungsrecht
- 1.5
Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- 1.6
Grundzüge des Steuerrechts
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:
- a)
die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen;
- b)
die Kraftfahrzeugsteuern;
- c)
die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
- 2.
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs
- 2.1
Zahlungsverkehr
- 2.2
Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
- 2.3
Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens
- 2.4
Buchführung
Der Bewerber muss insbesondere
- -
ein Kassenbuch führen können;
- -
Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen-/-ausgaben-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
- 2.5
Versicherungswesen
- 3.
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere- -
Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- -
Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- -
Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- -
Bereitstellung der Fahrzeuge
- -
Fernsprech- und Funkverkehr.
- 4.
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge