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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pelzveredler/zur Pelzveredlerin (Pelzveredler-Ausbildungsverordnung - PelzVAusbV)
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.
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