Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
- 2.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs;
- 3.
Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtung;
- 4.
Annehmen und Lagern der Rohfelle;
- 5.
Bearbeiten der Felle in der Wasserwerkstatt;
- 6.
Bearbeiten der Felle an der Kürschnerbank;
- 7.
Behandeln von Weichware;
- 8.
Bearbeiten der Felle an der Kreismessermaschine;
- 9.
Bearbeiten der Felle an der Entfleischmaschine;
- 10.
Walken der Felle;
- 11.
Läutern der Felle;
- 12.
Bakeln der Felle;
- 13.
Trocknen und Entfetten der Felle;
- 14.
Mitwirken beim Färben, Grotzieren und Reservieren der Felle;
- 15.
Bearbeiten der Felle an der Witt-, Streck- und Schleifmaschine;
- 16.
Fertigmachen der Pelzfelle zur Auslieferung.