Wo in Gesetzen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften dem Rechtsamt in Hamburg, dem Amtsgericht in Hamburg oder dem Hauptstandesamt Hamburg Aufgaben übertragen sind, gehen diese auf den Senator für Inneres in Berlin, das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg oder das Standesamt I in Berlin (West) über.