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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)
§ 16
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1961 in Kraft.
(2) (weggefallen)
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