- 1.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.
- 2.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.
- 3.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.
- 4.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.
- 5.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.
- 6.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „032“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.
- 7.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.
- 8.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.
- 9.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.
- 10.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „055“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „053“)“ zu überschreiben.
- 11.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „056“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „054“)“ zu überschreiben.
- 12.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „057“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“ und „055“)“ zu überschreiben.
- 13.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „058“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“ und „056“)“ zu überschreiben.
- 14.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“ und „057“)“ zu überschreiben.
- 15.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“ und „058“)“ zu überschreiben.
- 16.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“ und „059“)“ zu überschreiben.
- 17.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“ und „060“)“ zu überschreiben.
- 18.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“ und „061“)“ zu überschreiben.
- 19.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“)“ zu überschreiben.
- 20.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“ und „063“)“ zu überschreiben.
- 21.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“ und „064“)“ zu überschreiben.
- 22.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“ und „065“)“ zu überschreiben.
- 23.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“ und „066“)“ zu überschreiben.
- 24.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“, „065“ und „067“)“ zu überschreiben.
- 25.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“, „066“ und „068“)“ zu überschreiben.
- 26.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.
- 27.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.
- 28.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung“ zu überschreiben.
- 29.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung“ zu überschreiben.
- 30.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.
- 31.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.
- 32.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „davon: Forderungen, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von Zentralregierungen und Zentralbanken“ zu überschreiben.
- 33.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „darunter: sonstige Forderungen“ zu überschreiben.
- 34.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.
- 35.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.
- 36.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.
- 37.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.
- 38.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „033“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG“ zu überschreiben.
- 39.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „034“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.
- 40.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „035“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.
- 41.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „036“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.
- 42.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „041“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.
- 43.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „046“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind“ zu überschreiben.
- 44.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „051“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.
- 45.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.
- 46.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.
- 47.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.
- 48.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.
- 49.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.
- 50.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.
- 51.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.
- 52.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.
- 53.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.
- 54.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.
- 55.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.
- 56.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.
- 57.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.
- 58.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.
- 59.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.
- 60.
Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.
- 61.
Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „013“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: von in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässigen Schuldnern oder Gewährleistungsgebern geschuldete oder gewährleistete Deckungswerte“ zu überschreiben.
- 62.
Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „021“, „024“ und „027“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.
- 63.
Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „037“ und „042“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG“ zu überschreiben.
- 64.
Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „038“ und „043“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.
- 65.
Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „039“ und „044“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.
- 66.
Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „047“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu überschreiben.
- 67.
Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „050“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.
- 68.
Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „014“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschreiben.
- 69.
Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „015“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu überschreiben.
- 70.
Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „011“ und „018“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.
- 71.
Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „022“, „025“, „028“, „040“ und „045“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.
- 72.
Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „048“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschreiben.
- 73.
Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „049“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschreiben.
- 74.
Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „009“ und „016“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschreiben.
- 75.
Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „010“ und „017“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschreiben.