- 1.
Planen und Kalkulieren von Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen, des Personal- und Technikeinsatzes im pferdewirtschaftlichen Bereich sowie der Beratung und der Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse,
- 2.
Entscheiden über Art und Zeitpunkt von Maßnahmen und Arbeiten in der Pferdehaltung, beim Pferdeeinsatz, in der Pferdezucht und bei Dienstleistungen,
- 3.
Sicherstellen von Tierhygiene, Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe,
- 4.
Durchführen, Kontrollieren und Bewerten der Maßnahmen und Arbeiten in der Pferdehaltung, beim Pferdeeinsatz, in der Pferdezucht und bei Dienstleistungen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten einschließlich des Umwelt- und Verbraucherschutzes, unter Beachtung der Anforderungen des Marktes, der Belange des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung sowie unter Beachtung des Tierwohls,
- 5.
Vermarkten von Pferden, Dienstleistungen und Produkten,
- 6.
Vorbereiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung,
- 7.
Entwickeln von Qualitätsstandards,
- 8.
Durchführen der Betriebskontrolle und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- 9.
Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen,
- 10.
Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie
- 11.
Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen und Regelungen der Pferdewirtschaft.