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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin (Pflanzentechnologie-Meisterprüfungsverordnung - PflanzentechMeistPrV)
§ 22 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.