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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbeschauverordnung - PflBeschV)
Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 277, S. 15)
 
Rundstempel mit der Aufschrift Deutscher Pflanzenschutzdienst Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle. In der Mitte ist die Ährenschlange abgebildet, links davon ein Platzhalter für die Abkürzung des Bundeslandes, rechts davon ein Platzhalter für die personenspezifische Nummer des Stempels.
Muster eines bundeseinheitlichen Stempels: XX bezeichnet das Bundesland, in dem die zuständige Behörde ansässig ist, YY bezeichnet eine mitarbeiterbezogene Nummer.