Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene gelten:
- 1.
der Sozialverband Vdk Deutschland e. V.,
- 2.
der Sozialverband Deutschland e. V. – Bundesverband –,
- 3.
die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V.,
- 4.
die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.,
- 5.
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. und
- 6.
der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.