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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
§ 70
Unberührtheitsklausel
Unberührt bleiben
1.
das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,
2.
das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
3.
das Chemikaliengesetz,
4.
das Produktsicherheitsgesetz und
5.
das Gentechnikgesetz
sowie die auf diese Gesetze gestützten Rechtsverordnungen.
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