Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut 1 (Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung - PflSchSaatgAnwendV) § 6Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.