PflSchSachkV 2013
Ausfertigungsdatum: 27.06.2013
Vollzitat:
"Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1953), die zuletzt durch Artikel 376 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 376 V v. 31.8.2015 I 1474 |
(+++ Textnachweis ab: 6.7.2013 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 27.6.2013 I 1953 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Gesundheit, für Wirtschaft und Technologie sowie mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 9 dieser V am 6.7.2013 in Kraft getreten.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau . . . . . . . . . . | |
geboren am . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . |
hat am . . . . . . . . . . | |
die Prüfung über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit | |
im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Pflanzenschutzgesetzes | |
im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Pflanzenschutzgesetzes | |
mit folgenden Ergebnissen bestanden: |
Prüfungsergebnis | Note | |
Fachtheoretischer Teil | ||
Schriftliche Prüfung | . . . . . . . | |
Mündliche Prüfung | . . . . . . . | |
Fachpraktischer Teil | . . . . . . |
Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
(Siegel der zuständigen Stelle) |
Hiermit wird bestätigt, dass | |
Herr/Frau* . . . . . . . . . .* (Name des Sachkundigen) | |
geboren am: . . . . . . . . . . (Geburtstag) | |
am . . . . . . . . . . an der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme . . . . . . . . . . (Bezeichnung der Maßnahme), | |
anerkannt durch . . . . . . . . . . (Bezeichnung der anerkennenden Behörde) | |
zur Sachkunde nach § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes teilgenommen hat. | |
. . . . . . . . . . . . . (Ausstellungsort) | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Name desjenigen, der für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme verantwortlich ist) |
. . . . . . . . . . (Datum) | ||
. . . . . . . . . . (Unterschrift) |