(2) Die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
- 3.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 3.2
Umweltschutz,
- 3.3
Qualitätsmanagement,
- 3.4
Einsetzen von Energieträgern,
- 3.5
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
- 3.6
Kostenorientiertes Handeln;
- 4.
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
- 4.1
Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufen,
- 4.2
Aufgaben im Team lösen,
- 4.3
Informationsbeschaffung,
- 4.4
Kommunikations- und Informationssysteme;
- 5.
Umgehen mit pharmaspezifischen Arbeitsstoffen,
- 6.
Bestimmen von Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften,
- 7.
Pharmazeutische Verfahrenstechnik,
- 8.
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 9.
Herstellen und Verpacken von Arzneimitteln,
- 10.
Lagern;
- 1.
Herstellen und Verpacken fester Arzneiformen,
- 2.
Herstellen und Verpacken halbfester und flüssiger Arzneiformen,
- 3.
Herstellen und Verpacken steriler Arzneiformen,
- 4.
Galenik für feste Arzneiformen,
- 5.
Galenik für halbfeste und flüssige Arzneiformen,
- 6.
Galenik für sterile Arzneiformen,
- 7.
Instandhalten von Fertigungsanlagen sowie Steuerungseinrichtungen,
- 8.
Instrumentelle Analytik,
- 9.
Planen, Entwickeln, Organisieren und Sicherstellen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 10.
Elektrotechnische Arbeiten,
- 11.
Prüfen und Entwickeln von Packmitteln,
- 12.
Logistik und Lagerung,
- 13.
Herstellen und Verpacken von Diagnostika,
- 14.
Biotechnologische Wirkstoffgewinnung,
- 15.
Herstellen und Verpacken von therapeutischen Systemen,
- 16.
Internationale Kompetenz.