PharmStV
Ausfertigungsdatum: 03.08.1977
Vollzitat:
"Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 3) geändert worden ist"
Stand: | Neugefasst durch Bek. v. 8.7.2009 I 1768; |
geändert durch Art. 1 V v. 2.1.2023 I Nr. 3 |
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1985 +++)Diese V wurde auf Grund d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, b u. c G v. 15.8.1974 I 1945, 1946 vom Bundesminister für Jugend, Familie u. Gesundheit erlassen.
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 22/96 (CELEX Nr: 396L0022) vgl. V v. 10.6.1997 I
1354 +++)
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung ausgeschlossen ist |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Stoffe mit antimikrobieller Wirkung wie Antibiotika und Sulfonamide sowie sonstige Stoffe mit konservierender oder antioxydierender Wirkung | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Haltbarkeit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel |
2 | Papain und andere Stoffe mit proteolytischer Wirkung (Zartmacher) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Beschaffenheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel |
3 *) | Thyreostatika | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
4 *) | Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
5 *) | 17β-Östradiol oder seine esterartigen Derivate | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
|
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 *) | (weggefallen) | |||
2 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Rinder | Induktion der Tokolyse | Verabreichung nur als Injektion durch einen Tierarzt |
3 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Equiden | Induktion der Tokolyse; Behandlung von Atemstörungen; Hufrollenerkrankung; Hufrehe | im Falle der Induktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt |
|
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 *) | Stoffe mit östrogener Wirkung (ausgenommen 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate) und Stoffe mit androgener oder gestagener Wirkung (einschließlich Stoffe der lfd. Nrn. 2 und 4) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Brunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer | Verabreichung an eindeutig identifizierte Nutztiere |
2 *) | Testosteron, Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren; Abbruch einer unerwünschten Trächtigkeit | nur als Injektion oder im Falle der Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke auch als Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere |
3 *) | Stoffe mit androgener Wirkung | Fische (außer Masttiere) | sexuelle Inversion während der ersten drei Lebensmonate | |
4 *) | Allyltrenbolon (Altrenogest) | Equiden (außer Masttiere) | Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren | nur orale Anwendung |
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