| Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung ausgeschlossen ist |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Stoffe mit antimikrobieller Wirkung wie Antibiotika und Sulfonamide sowie sonstige Stoffe mit konservierender oder antioxydierender Wirkung | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Haltbarkeit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel |
| 2 | Papain und andere Stoffe mit proteolytischer Wirkung (Zartmacher) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Beschaffenheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel |
| 3 *) | Thyreostatika | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
| 4 *) | Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
| 5 *) | 17β-Östradiol oder seine esterartigen Derivate | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
- *)
Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.
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