Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) § 20dAuszubildende
Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Satzung gelten auch Auszubildende.