Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie* (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.