(1) Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ soll die Befähigung nachgewiesen werden, Aufgaben und Maßnahmen in den Bereichen Personalbedarf, Personaleinsatz und Personalführung in einem berufstypischen Arbeitsbereich oder Projekt bearbeiten und in diesem Zusammenhang personelle Probleme analysieren und Lösungen entsprechend den betrieblichen Anforderungen sowie arbeitsrechtlicher und tariflicher Bestimmungen erarbeiten zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- 1.
Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
- 2.
Erstellen von Anforderungsprofilen,
- 3.
Planen der Personalgewinnung durch Aus- und Fortbildung sowie durch Rekrutierung,
- 4.
Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen,
- 5.
Mitwirken bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen,
- 6.
Auswählen und Einsetzen von Mitarbeitern,
- 7.
Führen von Teams,
- 8.
Erstellen von bereichsbezogenen Qualifizierungskonzepten,
- 9.
Planen und Organisieren von Einarbeitung, Praktika, Aus-, Fort- und Weiterbildung,
- 10.
Beurteilen von Mitarbeitern,
- 11.
Organisieren der Arbeitszeit,
- 12.
Mitwirken bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Erstellung von Zeugnissen,
- 13.
Anwenden des Arbeits- und Tarifrechts.