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Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
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Das Ordenskapitel des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste hat am 26. September 2021 folgende Änderungen der Satzung des Ordens beschlossen:
§ 2 Absatz 3 wird um folgende Formulierung ergänzt:
"Mitglieder, welche das 90. Lebensjahr vollendet haben, werden in die Zahl der Mitglieder nicht eingerechnet; sie behalten ihre vollen Rechte."
§ 4 Absatz 2 ist neu:
"(2) Sitzungen sind in der Regel physische Zusammenkünfte. Die Teilnahme per elektronischer Kommunikation wie Telefon- oder Videokonferenzen ist zulässig."
§ 6 Absatz 4 wird neu gefasst:
"(4) Eine Wahl kann nur stattfinden, wenn sich mindestens die Hälfte der inländischen Mitglieder des Kapitels an ihr beteiligt."
Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (BGBl. I S. 422) genehmige ich die Satzungsänderungen.
Die Neufassung der Satzung wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesanzeiger veröffentlicht.