(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2371)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Baubetrieb“
- a)
Benennung des Prüfungsteils, die zusammengefasste Bewertung mit Note,
- b)
Benennung der Projektarbeit, der Präsentation und des Fachgesprächs und die Bewertung mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Bautechnik“
- a)
Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des Bereichs „Hochbau“ oder „Tiefbau“ und die Bewertung mit Note,
- b)
Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 3.
zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
- a)
Benennung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und die Bewertung mit Note,
- b)
Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 7,
- 8.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 2.