Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Arbeiten im Team,
- 7.
Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen,
- 8.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 9.
Bearbeiten und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
Anwenden von Bügeltechniken,
- 11.
Ausführen von Näharbeiten,
- 12.
Fertigen von Raumdekorationen,
- 13.
Fertigen von Polsterbezugsteilen,
- 14.
Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten,
- 15.
Herstellen von Bezügen und Überwürfen,
- 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.