Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
- 1.
 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
 Umweltschutz,
- 5.
 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Arbeiten im Team,
- 7.
 Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen,
- 8.
 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 9.
 Bearbeiten und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
 Anwenden von Bügeltechniken,
- 11.
 Ausführen von Näharbeiten,
- 12.
 Fertigen von Raumdekorationen,
- 13.
 Fertigen von Polsterbezugsteilen,
- 14.
 Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten,
- 15.
 Herstellen von Bezügen und Überwürfen,
- 16.
 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.